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STIFTUNGSRAT

Oberstes Organ

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ gemäss BPVG, seine Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement festgelegt:

Organisationsreglement
 

Der Stiftungsrat setzt sich aus vier Arbeitnehmervertreter/innen und vier Arbeitgebervertreter/innen zusammen. In der aktuellen Amtsperiode bis 31.12.2026 sind folgende Vertreter/innen der angeschlossenen Arbeitgeber/innen verantwortlich:
 

Vertretungen der Arbeitgebenden

  • Felix Brill, SR-Präsident, VPB

  • Adrian Schneider, VPB

  • Daniel Lämmler, SR-Vizepräsident, ATU

  • Melanie Lampert-Steiger, ATU

 

Vertretungen der Arbeitnehmenden

  • Thomas Gitzel, VPB

  • Michael Baumgartner, VPB

  • Roger Lehmann, ATU

  • Alexander Wohlwend, ATU​

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