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STIFTUNGSRAT
Oberstes Organ
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ gemäss BPVG, seine Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement festgelegt:
Der Stiftungsrat setzt sich aus vier Arbeitnehmervertreter/innen und vier Arbeitgebervertreter/innen zusammen. In der aktuellen Amtsperiode bis 31.12.2026 sind folgende Vertreter/innen der angeschlossenen Arbeitgeber/innen verantwortlich:
Vertretungen der Arbeitgebenden
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Felix Brill, SR-Präsident, VPB
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Roland Kläy, VPB
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Melanie Lampert-Steiger, SR-Vizepräsidentin, ATU
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Andreas Jud, ATU
Vertretungen der Arbeitnehmenden
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Thomas Gitzel, VPB
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Michael Baumgartner, VPB
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Roger Lehmann, ATU
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Alexander Wohlwend, ATU
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